Schützenverein SV Topas e.V.
Startseite arrow Beitragsordnung  
Donnerstag, 23 Februar 2012
Hauptmenü
Startseite
Nachrichten
Vorstand
Beitragsordnung
Termine
Fotos
Download
Kontakt
Gästebuch
Links
Impressum
Suche
Sponsoren
Login




Powered by Core Design
Statistik
Heute: 0
Gestern: 18
Monat: 243
Gesamt: 15940
Wetterdienst
Das Wetter heute
Das Wetter morgen
Beitragsordnung Drucken

Beitrags- und Finanzordnung vom 05. September 2009

Beiträge

Kinder, Jugendliche, Azubis ohne Einkommen 5,00 EUR pro Monat = 60,00 EUR Jahresbeitrag

Erwachsene 5,00 EUR pro Monat = 60,00 EUR Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag ist bis 31.01. des lfd. Kalenderjahres zu entrichten.

Entsprechend Satzung ist die Kündigung der Mitgliedschaft nur zum Jahresende möglich. Bis

dahin besteht Beitragspflicht. Eine Rückzahlung der Beiträge nach dem Ausscheiden erfolgt

nicht.

Eine abweichende Kündigungsfrist besteht nur innerhalb der sechsmonatigen Probezeit.

Mitglieder, die sich in der Probezeit befinden, zahlen lediglich den Beitrag für die sechs Monate Probezeit und den Jahresversicherungsbeitrag für den Dachverband DSU. Diese

Beiträge werden bei Austreten nicht erstattet.

Nach Ablauf der Probezeit wird der noch ausstehende volle Jahresbeitrag fällig.

Versicherung

Der Versicherungsbeitrag beträgt derzeit 25,00 EUR pro Kalenderjahr bei der DSU.

Dieser ist bis 30.11. für das neue Jahr im Voraus zu zahlen.

Aufnahmegebühr

· Jugendliche, Azubis unter 18 Jahren derzeit 400,00 EUR

(Die Anzahlung der Aufnahmegebühr von 100,00 EUR ist unverzüglich nach Ablauf der

Probezeit fällig, bei Vollendung der 18. Geburtstages ist die Restsumme von 300,00 EUR

zu entrichten.)

· Erwachsene (auch Rentner) derzeit 550,00 EUR

(Die Aufnahmegebühr wird unverzüglich nach Ablauf der Probezeit fällig.)

Sonstige Gebühren

· Kostenbeitrag für die Sachkundeprüfung

- für Mitglieder derzeit 115,00 EUR

- Nichtmitglieder 185,00 EUR

 
Google

 

Webdesign by Webmedie.dk Ny hjemmeside