| Beitragsordnung |
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Beitrags- und Finanzordnung vom 05. September 2009 Beiträge Erwachsene 5,00 EUR pro Monat = 60,00 EUR Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag ist bis 31.01. des lfd. Kalenderjahres zu entrichten. Entsprechend Satzung ist die Kündigung der Mitgliedschaft nur zum Jahresende möglich. Bis dahin besteht Beitragspflicht. Eine Rückzahlung der Beiträge nach dem Ausscheiden erfolgt nicht. Eine abweichende Kündigungsfrist besteht nur innerhalb der sechsmonatigen Probezeit. Mitglieder, die sich in der Probezeit befinden, zahlen lediglich den Beitrag für die sechs Monate Probezeit und den Jahresversicherungsbeitrag für den Dachverband DSU. Diese Beiträge werden bei Austreten nicht erstattet. Nach Ablauf der Probezeit wird der noch ausstehende volle Jahresbeitrag fällig. Versicherung Der Versicherungsbeitrag beträgt derzeit 25,00 EUR pro Kalenderjahr bei der DSU. Dieser ist bis 30.11. für das neue Jahr im Voraus zu zahlen. Aufnahmegebühr · Jugendliche, Azubis unter 18 Jahren derzeit 400,00 EUR (Die Anzahlung der Aufnahmegebühr von 100,00 EUR ist unverzüglich nach Ablauf der Probezeit fällig, bei Vollendung der 18. Geburtstages ist die Restsumme von 300,00 EUR zu entrichten.) · Erwachsene (auch Rentner) derzeit 550,00 EUR (Die Aufnahmegebühr wird unverzüglich nach Ablauf der Probezeit fällig.) Sonstige Gebühren · Kostenbeitrag für die Sachkundeprüfung - für Mitglieder derzeit 115,00 EUR - Nichtmitglieder 185,00 EUR |

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